Wahlbeauftragte*r der Studierendenschaft

Einladung zu der Vollversammlungen von:

In nächster Zeit finden folgende Vollversammlungen statt:

  • Eltern
  • Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)
  • AlleFLINTA*Referat

Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet.

 

Eltern

Die Vollversammlung des Eltern-Referats findet

  • am Montag, den 04.11.2024
  • um 14:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle studierenden Eltern dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

AlleFLINTA*Referat

Die Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet

  • am Montag, den 04.11.2024
  • um 15:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle studierenden FLINTA (Frauen, trans*, inter* und nicht binäre Studierende) dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)

Die Vollversammlung des ABeR findet

  • am Montag, den 04.11.2024
  • um 16:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Q&A

Was ist das Eltern-Referat?

Das Autonome Referat für Eltern* (Aurel) vertritt die Interessen studierender Eltern* (neben rechtlichen Eltern sind dies auch Stief- und Pflegeeltern).

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/eltern/

Was ist das AlleFLINTA*Referat?

Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen

Was ist das ABeR?

Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderterer und chronisch kranker Studierender. Das Behindertenreferat ist u.a. zuständig für Semesterticketrückerstattungen für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/behinderte/

Was ist eine Vollversammlung?

Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor.

(nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)